KKM Durchsetzung von Schutzrechten

Ein Patent gewährt seinem Inhaber das Recht, anderen zu verbieten, den geschützten Gegenstand zu benutzen. Gleichermaßen kann der Inhaber eines Designs oder einer Marke Dritten verbieten, eine dem Design ähnliche Gestaltung bzw. ein mit der Marke verwechselbares Zeichen zu benutzen. Benutzt ein Dritter dennoch den Gegenstand eines solchen Schutzrechtes, so kann der Inhaber sein Recht gegen diesen Dritten durchsetzen.

In der Regel erfolgt zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch, bevor die Ansprüche aus dem Schutzrecht gerichtlich geltend gemacht werden, z.B. durch Antrag auf einstweilige Verfügung oder Verletzungsklage.

>> Die Anwälte von KKM beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten und der Erfolgsaussichten einer Durchsetzung Ihrer Schutzrechte <<

Im Vorfeld eines Verletzungsstreits erarbeiten wir mit unseren Mandanten eine Strategie zur effizienten Geltendmachung der Rechte, unter anderem durch den Einsatz von Berechtigungsanfragen, Abmahnungen und Unterlassungsverpflichtungserklärungen.

Das Team zählt

Die gerichtliche Durchsetzung von Schutzrechten erfolgt durch ein Team aus Patent- und Rechtsanwälten. In Deutschland werden die Patentverletzung und die Rechtsbeständigkeit des Patents in getrennten Verfahren vor dem Landgericht bzw. dem Bundespatentgericht verhandelt. Die Prozessführung im Verletzungsverfahren erfolgt durch Rechtsanwälte, während die Patentanwälte für Fragen der Rechtsbeständigkeit der Schutzrechte zuständig sind und die Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht führen.

Für eine erfolgsversprechende Führung dieser Verfahren sind eine enge Zusammenarbeit zwischen den Anwälten und eine effektive Koordinierung des Teams unerlässlich.

KKM kooperiert mit Rechtsanwälten, die auf die Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten spezialisiert sind und die zu den renommiertesten Anwälten auf ihrem jeweiligen Gebiet gehören.

Wir setzen Ihr Recht an dem Gericht durch, das für den jeweiligen Sachverhalt am vorteilhaftesten ist und arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen, die dieses Gericht und die Verfahrensführung durch die jeweiligen Richter gut kennen.

In dringenden Fällen unterstützen wie Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte im Wege der einstweiligen Verfügung oder Grenzbeschlagnahme. 

Unsere Kompetenzen:

  • Beratung und Erarbeitung einer Strategie zur Durchsetzung Ihrer Schutzrechte
  • Erstellung von Berechtigungsanfragen, Abmahnungen und Unterlassungsverpflichtungserklärungen
  • Führen der Verhandlungen mit potentiellem Verletzer im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen
  • Koordinierung von Verletzungsverfahren
  • Führen von parallelen Verfahren über die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten
  • In Kooperation mit Rechtsanwälten, Anträge auf einstweilige Verfügungen und Einreichen von Schutzschriften

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