KKM Marke

Unsere Leistungen im Überblick

  • Umfassende Beratung zur Schutzfähigkeit von Namen und Zeichen
  • Erstellung und Einreichung von Markenanmeldungen
  • Deutsche und internationale Markenanmeldungen, Anmeldung von Unionsmarken (Europäische Union)
  • Führen der Eintragungsverfahren
  • Weltweite Koordinierung von Markenanmeldungen
  • Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren
  • Vorgehen gegen Markenanmeldungen von Wettbewerbern – Einlegen von Widersprüchen
  • Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen
  • Vertragliche Angelegenheiten, Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen

Zum Aufbau einer guten Reputation und zum Erlangen einer führenden Marktstellung ist es unerlässlich, dass Kunden die von einem Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen diesem Unternehmen auch zuordnen können. Dies wird erzielt durch die konsequente Vermarktung und Bewerbung der Produkte und Dienstleistungen unter Verwendung eines eingängigen Namens oder einer Bezeichnung. Mit einer deutschen, europäischen oder internationalen Marke lassen sich derartige für Produkte und Dienstleistungen verwendete Zeichen vor Nachahmung und Verwässerung schützen.

>> Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihr Zeichen durch eine Markenanmeldung schützen können. << 

Eine Marke darf nicht beschreibend sein und muss über Unterscheidungskraft verfügen – wir bewerten Ihr Zeichen hinsichtlich dieser Kriterien und erarbeiten mit Ihnen eine Lösung, wie diese Schutzvoraussetzungen erfüllt werden können. Unsere Anwälte vertreten in Eintragungs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Wir unterstützen Sie bei Konflikten mit Wettbewerbern, sei es durch Treffen einer Abgrenzungsvereinbarung oder durch das Durchsetzen Ihrer Ansprüche vor Gericht.

KKM Design

Was wir für Sie tun können:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit von Merkmalen einer Produktgestaltung
  • Ausarbeitung und Einreichung von Designanmeldungen
  • Deutsche Designanmeldungen, europäische Designanmeldungen (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) und internationale Designanmeldungen (Haager Musterabkommen)
  • Weltweite Koordinierung von Designanmeldungen
  • Vertretung in Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • Vorgehen gegen Designanmeldungen von Wettbewerbern
  • Durchsetzung von Rechten aus Designs gegen Wettbewerber; Koordinierung von Verletzungsverfahren
  • Vertragliche Angelegenheiten, Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen

    In einem modernen Markt definieren sich viele Produkte über ihr äußeres Erscheinungsbild. Mit der Gestaltung eines Produktes verknüpft der Verbraucher oft eine bestimmte Wertigkeit und einen Hinweis auf die Herkunft des Produktes. Gerade in einem Umfeld, in dem die äußere Gestaltung eines Produktes wichtiger ist als dessen Funktionalität, muss eine Nachahmung dieser Gestaltung wirksam unterbunden werden.

    Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses lässt sich mit einem Design (früher Geschmacksmuster) schützen. Gegenstand eines Designs kann die Form eines Möbelstücks oder das Muster eines Kleidungsstücks, aber auch das Ersatzteil eines Fahrzeugs, ein Reifenprofil oder eine grafische Benutzeroberfläche eines Computerprogramms sein. Ein Design ist dann schutzfähig, wenn es neu ist und sich in ausreichendem Maße von bereits bekannten Formgestaltungen unterscheidet. Der Designschutz kann auf maximal 25 Jahre verlängert werden. Designschutz ist nahezu weltweit möglich, in Europa z.B. durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

    >> Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung, auf welche Weise Sie Ihr Produkt möglichst effektiv mit einem Design schützen können <<

    Unsere Anwälte arbeiten Designanmeldungen aus und führen das deutsche, europäische oder internationale Eintragungsverfahren. Wir erstellen Strategien zum Designschutz und koordinieren Designanmeldungen weltweit. Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Designs gegenüber Wettbewerbern, z.B. im Wege der einstweiligen Verfügung oder einer Verletzungsklage.

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